DVWG: Wir über uns
Der DVWG gehören derzeit ca. 1.800 Einzel- und körperschaftliche Mitglieder an. Sie pflegt vielfältige nationale und internationale Austauschmitgliedschaften zu bedeutsamen Vereinen und Einrichtungen im Verkehrswesen und der Logistik. Sie gliedert sich in Bezirksvereinigungen, welche sich in ihren Aktivitäten vor allem mit regionalen Verkehrsproblemen auseinandersetzen.
Struktur der Gesellschaft
Die Organe der Gesellschaft sind die Bundesdelegiertenversammlung und das Präsidium.
Die Bundesdelegiertenversammlung ist oberstes Organ der DVWG und Mitgliederversammlung im Sinne des §32 BGB. Sie besteht aus den gewählten Delegierten, den Vorsitzenden der Bezirksvereinigungen, den Vorsitzenden ihrer Jungen Foren und den Mitgliedern des Präsidiums. Jedes andere Mitglied der DVWG ist berechtigt, an der Bundesdelegiertenversammlung teilzunehmen und das Wort zu ergreifen; ein Stimmrecht steht ihm nicht zu. Die Bundesdelegiertenversammlung wählt die Vertreter des Präsidiums.
Das Präsidium leitet die DVWG nach der Satzung und den Beschlüssen der Bundesdelegiertenversammlung und bildet den Vorstand im Sinne des §26 BGB. Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören insbesondere die Beratung aller wichtigen und grundsätzlichen Fragen der Gesellschaftsarbeit und der Geschäftsführung. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, bis zu drei Vizepräsidenten, dem vom Jungen Forum vorgeschlagenen Vertreter des Jungen Forums und bis zu vier Beisitzern.
Die Struktur der DVWG ist in der Vereinssatzung niedergelegt und durch diese reglementiert.
Bundesdelegiertenversammlung
Die Bundesdelegiertenversammlung ist oberstes Organ der DVWG und Mitgliederversammlung im Sinne des §32 BGB. Sie besteht aus den gewählten Delegierten, den Vorsitzenden der Bezirksvereinigungen, den Vorsitzenden ihrer Jungen Foren und den Mitgliedern des Präsidiums. Jedes andere Mitglied der DVWG ist berechtigt, an der Bundesdelegiertenversammlung teilzunehmen und das Wort zu ergreifen; ein Stimmrecht steht ihm nicht zu.
Die Bundesdelegiertenversammlung tritt jährlich mindestens zweimal zusammen und hat laut § 9 der Satzung insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie beschließt die strategischen Ziele zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Arbeit der DVWG.
- Sie wählt die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Präsidiums der DVWG gemäß § 10 Abs. (4) und beschließt gegebenenfalls deren Abberufung.
- Sie bestätigt den vom Jungen Forum der DVWGgewählten Vertreter für das Präsidium.
- Sie beschließt Satzung und Satzungsänderungen.
- Sie beschließt die Finanzordnung und über die Höhe der der DVWG zufließenden Beiträge (siehe Finanzordnung).
- Sie beschließt über die Geschäftsordnung der Gesellschaft.
- Sie nimmt den Jahresbericht des Präsidiums entgegen, genehmigt den Jahresabschluss auf der Grundlage des Berichts der von ihr gewählten Rechnungsprüfer und entscheidet über die Entlastung.
- Sie beschließt den Wirtschaftsplan des Vereins und die Ziele der mittelfristigen Finanzplanung.
- Sie bestätigt den vom Präsidium vorgeschlagenen Geschäftsführer.
- Sie wählt zwei Rechnungsprüfer.
- Sie ernennt Ehrenmitglieder auf Vorschlag.
- Sie berät und entscheidet in strittigen Fällen der Mitgliedschaft § 7 Abs. (2) c.
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Sie entscheidet über die Auflösung des Vereins gemäß § 15 Abs. (1) und (2).