Die DVWG gliedert sich deutschlandweit in 17 Bezirksvereinigungen. Diese haben die Aufgabe, die regionale Arbeit der DVWG zu gestalten. Die Bezirksvereinigungen richten dafür Vortragsveranstaltungen und Exkursionen aus. Ihnen steht jeweils ein Bezirksvorstand mit einem Vorsitzenden und einem Geschäftsführer vor, die auf den Mitgliederversammlungen gewählt werden.

Die Bezirksvereinigungen haben das Recht, sich als eigenständige Vereine in das Vereinsregister eintragen zu lassen (rechtlich selbständige Vereine). Einzelheiten zu Rechten und Pflichten der Bezirksvereinigungen regeln die Geschäfts- und Finanzordnung der DVWG sowie die DVWG-Mustersatzung für rechtlich selbständige Bezirksvereinigungen.