Das Präsidium

Das Präsidium leitet die DVWG nach der Satzung und den Beschlüssen der Bundesdelegiertenversammlung. Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der Präsident und bis zu drei Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten zusammen mit einem der Vizepräsidenten vertreten. Insgesamt besteht das Präsidium aus dem Präsidenten, bis zu drei Vizepräsidenten, darunter dem Schatzmeister, dem vom Jungen Forum vorgeschlagenen Vertreter des Jungen Forums und bis zu vier Beisitzern.

Das Präsidium hat laut § 10 der Satzung insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beratung aller wichtigen und grundsätzlichen Fragen der Gesellschaftsarbeit und der Geschäftsführung.
  • Wahrnehmung von Aufgaben auf der internationalen Ebene,
  • Beratung und Beschlussfassung zu den wissenschaftlichen Hauptaktivitäten der DVWG,
  • Beratung und Beschlussfassung zur Gestaltung der Nachwuchsförderung,
  • Wahrnehmung der Aufsicht für den treuhänderisch geführten „Carl-Pirath-Fonds“ der DVWG,
  • Beratung der Satzung, Geschäftsordnung und der Finanzordnung,
  • Anerkennung und Ausschluss von rechtlich selbständigen Bezirksvereinigungen,
  • Vorbereitung der Bundesdelegiertenversammlungen,
  • Beratung der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse zur Vorlage an die Bundesdelegiertenversammlung,
  • Angelegenheiten der Hauptgeschäftsstelle,
  • Berufung und Abberufung von Ausschüssen.

Präsident

Vizepräsident:innen

Beisitzende

Bundesvorsitz Junges Forum